Muss ich die Stadtsteuer bezahlen?

Ja, jeder Gast ist verpflichtet, die Stadtsteuer zu zahlen, es sei denn, Sie sind als vorübergehender/permanenter Einwohner der Stadt registriert (z. B. bei Studentenaufenthalten). Die Stadtsteuer ist eine allgemeine Steuer, die von der Gemeinde erhoben wird, um zur Instandhaltung der lokalen Infrastruktur, öffentlicher Dienste und kultureller Einrichtungen beizutragen, die sowohl Bewohner als auch Besucher nutzen. Die Höhe der Stadtsteuer kann je nach Faktoren wie den Richtlinien der Stadt, der Art der Unterkunft und der Dauer Ihres Aufenthalts variieren. Die folgenden Stadtsteuerpreise gelten je nach Standort:

 

Madrid: Keine Stadtsteuer.

Maastricht: €6.61 pro Person und Nacht (ab 2024).

Rotterdam: 6,5 % der Zimmerkosten.

Groningen: €4,00 pro Person und Nacht.

Amsterdam Stadt: 12.5 % des Zimmerpreises 

Amsterdam West: 12.5 % des Zimmerpreises

Barcelona: €5.50 pro Person und Nacht (maximal 7 Nächte).

Berlin: 7.5% des Zimmerpreises, pro Person und Nacht (Ausnahme: nach 21 Tagen oder Geschäftsreise).

Bologna: Stadtsteuer basierend auf dem Zimmerpreis pro Nacht. Liegt der Preis zwischen €1 - €70, beträgt die Stadtsteuer €3. Zwischen €71-€120 beträgt sie €4. Über €121 beträgt die Stadtsteuer €5. Bei Studentenaufenthalten sind €3 für die ersten 5 Tage erforderlich.

Delft: €4,50 pro Person und Nacht.

Eindhoven: €4,50 pro Person und Nacht.

Florenz: €7,00 pro Person und Nacht (für maximal 7 Nächte).

Glasgow: Keine Stadtsteuer.

Den Haag: €6 pro Person und Nacht.

Toulouse: €3,60 pro Person und Nacht (ab 2024).

Wien: 3,2 % der Zimmerkosten, pro Person und Nacht.

Paris: €9,75 pro Person und Nacht.

San Sebastián: Keine Stadtsteuer.

Porto: €3.00 pro Person und Nacht.

Rome: €7.50 pro Person und Nacht.